Pro und Contra: Soll Karfreitag ein stiller Feiertag bleiben?

Heidenspaß-Party in der Freiheitshalle an Halloween/Allerheiligen 2024 (Stiller Tag); auf dem Bildschirm Kabarettist Ecco Meineke im Video des Bundes für Geistesfreiheit München
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Am Tag, an dem die Christen des Kreuzestodes Jesu gedenken, sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Soll das so bleiben? Das will die Zeitschrift Publik-Forum von Petra Bahr, evangelische Regionalbischöfin in Hannover und Mitglied des Deutschen Ethikrats, und Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit in München, wissen. Der untenstehende Text stammt von der Webseite des Internetauftritts von Publik-Forum, den wir netterweise verwenden dürfen.
 
Petra Bahr: Ja!

 
»Endlich Stille. Raus aus dem Lärm, raus aus der Ablenkung, raus aus der ständigen Belästigung durch den Krach der Welt, der den eigenen Herzschlag übertönt.« So oder ähnlich klingen die Texte der Selfcare-Ikonen in den sozialen Medien, die Essays in Gesundheitsmagazinen, die Aufmacher großer Wochenzeitungen. Stille ist das Medikament gegen den individuellen und kollektiven Erschöpfungszustand. Ruhe und Meditation, der einsame Gang durch den Wald, eine Pilgertour an den schwierigen Übergängen des Lebens – die religiösen Restbestände in säkularen Selbstsorgeprogrammen sind leicht erkennbar.
 
Doch wenn es um den »stillen Feiertag« Karfreitag geht, einen der zentralen Symboltage des Christentums, werden viele dieser Apologetinnen und Freunde der Stille plötzlich zu begeisterten Partygängern. Eben noch die Polizei gerufen, weil die jungen Leute gegenüber noch um zwei Uhr nachts Musik gehört haben, jetzt überzeugte Tanzfanatiker, die das Recht einklagen, so laut wie möglich zu sein, und das am liebsten öffentlich. Dabei müsste man so einen stillen Feiertag erfinden, gäbe es ihn nicht längst. Stille kann man nur in Grenzen individuell erleben. Es braucht die Stille der anderen, eine Art Gesellschaftsabkommen. Das provoziert.
 
Man mag sich über die teils aggressive kirchenfeindliche Forderung der Abschaffung allerdings nur dann wundern, wenn man verdrängt, dass dieser Tag nicht die Stille als solche feiert, sondern die Todesstunde Jesu, dieses von den Römern exekutierten Juden, der mit seiner Botschaft für so viel Beunruhigung sorgte, dass sich ein Imperium bedroht sah. Ein Tag, der einem Sterbenden, Leidenden, Gefolterten gewidmet ist, passt nicht ins Selbstsorgeprogramm und schon gar nicht ins Konzept einer hoch fragmentierten Gesellschaft, in der alle ihre religiösen Bedürfnisse möglichst so ausleben sollen, dass andere davon unbehelligt bleiben.
 
Die, die gegen diesen Tag mit Krach angehen, ahnen vielleicht mehr als die, die ihn ignorieren, welche Zumutung mit dem Karfreitag verbunden ist. Der schmutzige Tod Jesu, der auch das Zeichen von Gottes Passion für die Leidenden, Gefolterten, seelisch und körperlich grausam Behandelten ist, lenkt den Blick hin zu den Kindern unter den zerbombten Häusern, den Geiseln in den Tunneln, den Teenager-Soldaten in den Gräben, hin zu allen Gebrochenen, Zerschundenen. Der Karfreitag ist still, aber nicht ruhig, nicht friedlich. Er verstört. Er fordert heraus, dort hinzusehen, wo es wehtut, auch in die eigene angstvolle Seele. Vielleicht ist der Karfreitag als Zeitenwende des Christentums auch der richtige Tag für die vielen Zeitenwenden, die gerade ausgerufen werden.
 
Assunta Tammelleo: Nein!
 
Im Freistaat Bayern gilt aktuell ein Tanzverbot in geschlossenen Räumen mit Schankanlagen an »Stillen Tagen« für alle, egal welcher Weltanschauung oder Religion. Im Bayerischen Feiertagsgesetz heißt es: »An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.« Dies ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
 
Die »Stillen Tage« sind ja nicht von Natur aus still, sondern von der Staatsregierung dazu erklärt worden. Aufgrund ausschließlich der eigenen christlichen Weltanschauung, die auch im Freistaat viele Menschen nicht teilen und auch nicht teilen müssen. Auf die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München hin hat das Bundesverfassungsgericht 2007 festgestellt, dass »Bevölkerungsteilen anderer kultureller und weltanschaulich-religiöser Prägung durch die Auswahl des Feiertages und seinen Schutz insofern keine unzumutbaren Belastungen auferlegt werden (dürfen), als niemand gezwungen werden darf, diesen Tag entsprechend einer bestimmten religiösen Überlieferung oder auch nur im Sinne innerer Einkehr zu begehen.«
 
Das Tanzverbot im Freistaat ist nicht-christlichen Menschen unzumutbar; es ist Ausdruck eines undemokratischen Staatsverständnisses. Dort, wo religiös begründete Moralvorstellungen in staatliche Gesetze für alle gegossen werden, ist nichts Gutes zu erwarten. Vom religiös begründeten Tanzverbot an ausgewählten Tagen bis hin zu religiös begründeten Kleidungsvorschriften an allen Tagen ist es kein weiter Weg.
 
Im demokratischen Rechtsstaat mit gesetzlich garantierter Religionsfreiheit bedeutet die Forderung nach Abschaffung des bestehenden Tanzverbots ein »Wehret den Anfängen«. Das heißt, dass wir jährlich »Heidenspaßpartys« an Stillen Tagen in geschlossenen Räumen organisieren, mit Unterstützung zahlreicher Veranstalter. In München gibt es viele Veranstaltungen am Gründonnerstagabend und Karfreitag. In Nürnberg sind wir erneut Kläger gegen das dortige Ordnungsamt, dass uns die »Heidenspaßpartys« trotz des Urteils aus Karlsruhe an Stillen Tagen verboten hat. Auch die Bayerische Staatsregierung weigert sich leider, das bestehende Feiertagsgesetz zu überarbeiten.
 
Wir sind in Anlehnung an den Urteilsspruch aus Karlsruhe der Ansicht, dass »Bevölkerungsteilen anderer kultureller und weltanschaulich-religiöser Prägung« durch unsere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen an Stillen Tagen keine »unzumutbaren Belastungen« auferlegt werden. Es wird ja niemand gezwungen, sie zu besuchen. Eingeladen sind aber Menschen aller Weltanschauungen.